Durch einmalige oder regelmäßige Spenden unterstützen Sie die Arbeit der Kindernothilfe Luxembourg, zum Beispiel in Krisen- oder Katastrophengebieten.
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QR-Code für Spenden an die Kindernothilfe Luxembourg |
Weitere Informationen zu Digicash finden Sie unter: https://www.bcee.lu/de/FAQ/Digicash/Digicash
Spenden an die Kindernothilfe Luxembourg als anerkannte Nicht-Regierungsorganisation (ONG agréée) sind steuerlich begünstigt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Voraussetzungen für den Abzug als Sonderausgaben ist, dass der Gesamtbetrag Ihrer Spenden für das jeweilige Steuerjahr mindestens 120 € beträgt und die Vergünstigungen nicht mehr als 20 Prozent der gesamten steuerpflichtigen Einkünfte betragen, bzw. den Betrag von 1.000.000 € nicht überschreiten.
Mehr Informationen zum Steuerabzug erhalten Sie unter
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/actualites/2012/12/10-deduction-dons/index.html oder
http://www.impotsdirects.public.lu/az/l/libera_dons/
Wir senden Ihnen automatisch Anfang des Jahres eine Sammel-Bescheinigung für Ihre Spenden im Vorjahr zu. Sollten Sie diese bereits vorher benötigen, geben Sie uns bitte Bescheid.
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